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Allgemein

DSGVO

Die DSGVO ist die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union und regelt den Schutz personenbezogener Daten.

Datenschutz beginnt nicht mit einem Banner, sondern mit klaren Zwecken, möglichst wenigen Daten und nachweisbar verantwortungsvollen Prozessen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die DSGVO gilt seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar in der EU.
  • Sie schützt personenbezogene Daten natürlicher Personen.
  • Jede Verarbeitung benötigt eine Rechtsgrundlage.
  • Betroffene besitzen Informations-, Auskunfts- und weitere Rechte.
  • Verantwortliche müssen die Einhaltung dokumentieren und technisch absichern.

Was ist DSGVO?

Die Datenschutz-Grundverordnung schafft einheitliche Grundregeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Europäischen Union. Sie kann auch Organisationen außerhalb der EU betreffen, wenn deren Angebote oder Beobachtung sich an Personen in der EU richten.

Wie funktioniert DSGVO?

Wer personenbezogene Daten erhebt, speichert, nutzt, übermittelt oder löscht, muss Zweck, Rechtsgrundlage, Umfang, Dauer und Schutz der Verarbeitung bestimmen. Zu den zentralen Prinzipien zählen Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Sicherheit und Rechenschaftspflicht.

DSGVO in der Praxis

Für Websites sind Kontaktformulare, Analysewerkzeuge, Newsletter, Hosting, Bewerbungen und eingebundene Drittanbieter typische Prüffelder. Ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und klare Zuständigkeiten schaffen Überblick.

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Keine Rechtsberatung

Die konkrete Rechtslage hängt vom Einzelfall, weiteren Gesetzen und aktueller Rechtsprechung ab. Dieser Überblick ersetzt keine fachkundige Datenschutz- oder Rechtsberatung.

DSGVO sinnvoll optimieren

Empfohlener Ablauf

  1. 1
    Datenflüsse erfassen

    Alle Systeme, Empfänger, Zwecke und Speicherorte werden dokumentiert.

  2. 2
    Rechtsgrundlagen zuordnen

    Jeder Verarbeitung wird eine tragfähige Grundlage und transparente Information zugeordnet.

  3. 3
    Daten minimieren

    Es werden nur notwendige Informationen erhoben und angemessen lange gespeichert.

  4. 4
    Dienstleister prüfen

    Verträge, Unterauftragnehmer und mögliche Drittlandübermittlungen werden bewertet.

  5. 5
    Schutz und Nachweise pflegen

    Zugriffe, Löschkonzepte, Vorfälle, Anfragen und technische Maßnahmen werden regelmäßig geprüft.

DSGVO-Anforderungen im Online-Marketing beachten

Die Datenschutz-Grundverordnung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Europäischen Union. Websites und Marketing-Teams müssen unter anderem einen konkreten Zweck und eine passende Rechtsgrundlage bestimmen, transparent informieren, nur notwendige Daten erheben und angemessene Schutzmaßnahmen treffen. Je nach eingesetzten Diensten können außerdem Auftragsverarbeitungsverträge, Löschkonzepte und Prüfungen internationaler Datentransfers erforderlich sein.

Bei Analyse-, Werbe- und Tracking-Technologien ist besonders zu prüfen, ob vor dem Setzen nicht notwendiger Cookies oder dem Laden externer Dienste eine wirksame Einwilligung benötigt wird. Ein Consent-Banner sollte eine echte Auswahl ermöglichen und die Entscheidung nachvollziehbar dokumentieren. Da die konkrete Umsetzung von Technik, Datenflüssen und Rechtslage abhängt, ersetzt eine allgemeine Checkliste keine individuelle Datenschutzprüfung oder Rechtsberatung.

Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen

Wofür steht DSGVO?+

Für Datenschutz-Grundverordnung.

Was sind personenbezogene Daten?+

Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

Ist für jede Verarbeitung eine Einwilligung nötig?+

Nein. Die DSGVO kennt mehrere Rechtsgrundlagen; welche passt, hängt vom konkreten Zweck ab.

Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag?+

Eine Vereinbarung für weisungsgebundene Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Dienstleister.

Gilt die DSGVO nur für große Unternehmen?+

Nein. Auch kleinere Organisationen können erfasst sein; einzelne Pflichten hängen jedoch von Tätigkeit und Risiko ab.

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