Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tekneci & Yilmaz GbR, handelnd unter dem Namen TeknoAgency
Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Tekneci & Yilmaz GbR, handelnd unter dem Namen TeknoAgency, Schillerstr. 22, 97523 Schwanfeld, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und ihren Kunden, nachfolgend „Kunde“ genannt.
Die AGB gelten insbesondere für Leistungen im Bereich Webdesign, Website-Erstellung, Online-Marketing, Google Ads Betreuung, technische Wartung, Beratung, digitale Dienstleistungen und damit zusammenhängende Leistungen.
Diese AGB richten sich vorrangig an Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und juristische Personen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten zusätzlich die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt hat.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Kunde haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Auftragnehmers schriftlich, per E-Mail, per Nachricht oder auf andere elektronische Weise annimmt oder wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistung beginnt und der Kunde dies veranlasst oder akzeptiert.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien.
§ 3 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach dem im Angebot beschriebenen Umfang.
Zu den Leistungen können insbesondere die Erstellung von Websites, Online-Shops, Landingpages, Webdesign, technische Einrichtung, WordPress-Leistungen, Google Ads Betreuung, Online-Marketing-Beratung, Wartung, Pflege und Optimierung gehören.
Nicht geschuldet sind Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung enthalten sind.
Zusätzliche Leistungen, Erweiterungen, Sonderwünsche oder nachträgliche Änderungswünsche des Kunden werden gesondert berechnet, sofern sie über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter Dritter zu bedienen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten, Texte, Bilder, Logos, Videos, Produktdaten, Unternehmensdaten und sonstigen Materialien rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die bereitgestellten Inhalte richtig, vollständig und rechtlich zulässig sind.
Der Kunde versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten verfügt und dass durch deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt werden.
Stellt der Kunde erforderliche Inhalte, Informationen, Freigaben oder Zugangsdaten nicht rechtzeitig bereit, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.
Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Inhalte, Materialien oder Informationen entstehen.
§ 5 Preise, Vergütung und Kleinunternehmerregelung
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Sofern nicht anders vereinbart, gilt bei einmaligen Website- oder Projektleistungen folgende Zahlungsweise:
50 Prozent der vereinbarten Vergütung sind bei Auftragserteilung fällig.
50 Prozent der vereinbarten Vergütung sind bei Fertigstellung, Abnahme oder Livegang fällig.
Bei kleineren Leistungen, Beratungsleistungen, Wartungsleistungen oder laufenden Leistungen kann eine vollständige Vorauszahlung oder monatliche Zahlung vereinbart werden.
Laufende Leistungen, insbesondere Wartung, Betreuung oder Google Ads Management, werden monatlich im Voraus berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
§ 6 Google Ads und Online-Marketing-Leistungen
Bei Google Ads und anderen Online-Marketing-Leistungen schuldet der Auftragnehmer die fachgerechte Einrichtung, Betreuung, Optimierung oder Beratung im vereinbarten Umfang.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für bestimmte Ergebnisse, insbesondere nicht für bestimmte Klickzahlen, Conversion-Raten, Ranking-Positionen, Umsatzsteigerungen, Anfragen, Gewinne oder sonstige wirtschaftliche Erfolge.
Der Erfolg von Werbekampagnen hängt von zahlreichen Faktoren ab, auf die der Auftragnehmer keinen vollständigen Einfluss hat. Dazu gehören insbesondere Wettbewerb, Marktverhalten, Werbebudget, Website-Qualität, Angebot des Kunden, Nachfrage, Plattformrichtlinien, Algorithmus-Änderungen und Nutzerverhalten.
Das Werbebudget für Google Ads oder andere Werbeplattformen ist nicht Teil der Vergütung des Auftragnehmers, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
Das Werbebudget wird grundsätzlich direkt vom Kunden an die jeweilige Werbeplattform gezahlt.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Werbekonten, Zahlungsdaten und Zugänge ordnungsgemäß eingerichtet und verfügbar sind.
Werbeplattformen wie Google, Meta oder andere Drittanbieter können Anzeigen ablehnen, Konten einschränken oder Richtlinien ändern. Hierfür übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, sofern die Ursache nicht vom Auftragnehmer schuldhaft verursacht wurde.
§ 7 Abnahme und Fertigstellung bei Website-Projekten
Nach Fertigstellung einer Website, Landingpage oder sonstigen projektbezogenen Leistung wird dem Kunden die Leistung zur Prüfung bereitgestellt.
Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und entweder abzunehmen oder konkrete Mängel schriftlich oder in Textform mitzuteilen.
Sofern nicht anders vereinbart, gilt eine Prüffrist von 10 Werktagen nach Bereitstellung der fertigen Leistung.
Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.
Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn der Kunde die Website freigibt, den Livegang verlangt, die Website produktiv nutzt oder innerhalb der gesetzten Prüffrist keine konkreten wesentlichen Mängel mitteilt, sofern der Auftragnehmer den Kunden auf diese Folge hingewiesen hat.
Nach der Abnahme sind Änderungswünsche, die keine Mängelbeseitigung darstellen, gesondert zu vergüten.
§ 8 Korrekturschleifen und Änderungswünsche
Der Umfang der enthaltenen Korrekturschleifen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Sofern im Angebot keine andere Regelung getroffen wurde, sind bei Website-Projekten zwei angemessene Korrekturschleifen enthalten.
Korrekturen beziehen sich auf Anpassungen innerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs.
Änderungen, die den ursprünglichen Leistungsumfang erweitern, insbesondere neue Seiten, neue Funktionen, zusätzliche Designs, neue Texte, zusätzliche Integrationen oder grundlegende Konzeptänderungen, werden gesondert berechnet.
Wünscht der Kunde nach Freigabe oder Abnahme weitere Änderungen, gelten diese als Zusatzleistung und werden gesondert vergütet.
§ 9 Domains, Hosting, Plugins, Themes und Drittanbieter
Soweit nicht anders vereinbart, sind Kosten für Domains, Hosting, kostenpflichtige Themes, kostenpflichtige Plugins, Schriftlizenzen, Stockfotos, externe Tools, Werbekonten, Schnittstellen oder sonstige Drittanbieterleistungen nicht in der Vergütung des Auftragnehmers enthalten.
Der Kunde trägt diese Kosten selbst, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Änderungen, Preiserhöhungen, Sicherheitslücken, Richtlinienänderungen oder Leistungseinschränkungen von Drittanbietern, sofern diese nicht vom Auftragnehmer schuldhaft verursacht wurden.
Der Auftragnehmer kann dem Kunden bestimmte Tools, Plugins oder Anbieter empfehlen. Die endgültige Entscheidung über deren Nutzung liegt beim Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 10 Rechtliche Verantwortung für Inhalte
Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner Inhalte, Angebote, Produkte, Dienstleistungen, Texte, Bilder, Logos, Marken, Preise, Aussagen und Werbeaussagen selbst verantwortlich.
Der Auftragnehmer führt keine rechtliche Prüfung durch, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Insbesondere schuldet der Auftragnehmer keine anwaltliche Prüfung von Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Widerrufsbelehrung, Preisangaben, Cookie-Hinweisen, Markenrechten, Urheberrechten, Wettbewerbsrecht oder branchenspezifischen Informationspflichten.
Vom Auftragnehmer bereitgestellte Mustertexte, Hinweise oder Formulierungsvorschläge stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine Prüfung durch einen Rechtsanwalt.
Der Kunde ist verpflichtet, rechtlich relevante Inhalte vor Veröffentlichung eigenständig prüfen zu lassen, wenn Unsicherheit besteht.
§ 11 Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen.
Die Nutzungsrechte werden nur in dem Umfang übertragen, der für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist.
Vor vollständiger Zahlung bleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer.
Allgemeine Vorlagen, Layouts, Code-Bausteine, Frameworks, Arbeitsmethoden, Konzepte, Presets, wiederverwendbare Elemente und technische Grundlagen des Auftragnehmers bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen auch für andere Kunden verwendet werden.
Rechte an Drittanbieter-Software, Plugins, Themes, Schriften, Bildern oder sonstigen externen Materialien richten sich ausschließlich nach den Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, erforderliche Lizenzen dauerhaft einzuhalten, sofern diese nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer übernommen wurden.
§ 12 Wartung, Pflege und technische Betreuung
Wartungs- und Pflegeleistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Der Umfang der Wartung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Wartungspaket.
Wartung kann insbesondere Updates, kleinere technische Anpassungen, Sicherungen, Funktionsprüfungen oder technische Unterstützung umfassen.
Eine Garantie dafür, dass eine Website jederzeit vollständig fehlerfrei, unterbrechungsfrei oder gegen alle Angriffe geschützt ist, wird nicht übernommen.
Störungen durch Hostinganbieter, Drittanbieter, Plugins, Themes, externe Schnittstellen, Cyberangriffe oder unsachgemäße Änderungen durch den Kunden fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers, sofern sie nicht vom Auftragnehmer schuldhaft verursacht wurden.
§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Die Parteien verpflichten sich, die geltenden Datenschutzvorschriften einzuhalten.
Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, werden die Parteien bei Bedarf einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abschließen.
Der Kunde bleibt grundsätzlich verantwortlich für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit seiner Website, seiner Tools, seiner Formulare, seiner Tracking-Systeme und seiner Datenverarbeitungsprozesse.
§ 14 Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten, interne Unterlagen und sonstige nicht öffentlich bekannte Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten sicher aufzubewahren und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.
§ 15 Zahlungsverzug
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen vorübergehend auszusetzen.
Der Auftragnehmer wird den Kunden vor einer Aussetzung der Leistung in angemessener Weise informieren, sofern dies nicht aus besonderen Gründen unzumutbar ist.
Durch Zahlungsverzug entstehende Verzögerungen, Nachteile oder Mehrkosten gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Gesetzliche Verzugszinsen und weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 16 Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen
Die Laufzeit laufender Leistungen, insbesondere Google Ads Betreuung, Wartung oder monatliche Betreuung, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Mindestlaufzeit laufender Leistungen drei Monate.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz angemessener Fristsetzung wesentliche Vertragspflichten verletzt.
Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, zum Beispiel per E-Mail.
§ 17 Kündigung von Projektleistungen
Kündigt der Kunde ein laufendes Projekt vor Fertigstellung, sind die bis dahin erbrachten Leistungen, angefallenen Aufwände und bereits entstandenen Kosten zu vergüten.
Bereits gezahlte Anzahlungen können mit den bis zur Kündigung erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten verrechnet werden.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 18 Gewährleistung und Mängelbeseitigung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Der Kunde hat erkennbare Mängel nach Bereitstellung, Abnahme oder Livegang unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, schriftlich oder in Textform mitzuteilen.
Der Kunde hat Mängel so konkret wie möglich zu beschreiben, damit der Auftragnehmer eine Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung durchführen kann.
Liegt ein berechtigter Mangel vor, wird der Auftragnehmer diesen innerhalb angemessener Frist beseitigen.
Kein Mangel liegt vor, wenn die Ursache auf nachträgliche Änderungen durch den Kunden oder Dritte, externe Anbieter, Updates, Hostingprobleme, fehlende Mitwirkung oder unsachgemäße Nutzung zurückzuführen ist.
§ 19 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Der Auftragnehmer haftet außerdem unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Werbeerfolge, Umsatzverluste, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für Datenverluste haftet der Auftragnehmer nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
Die Haftung für Drittanbieter, externe Plattformen, Hostinganbieter, Zahlungsanbieter, Werbeplattformen, Plugins, Themes oder sonstige externe Dienste ist ausgeschlossen, sofern der Auftragnehmer den Schaden nicht schuldhaft verursacht hat.
§ 20 Referenznennung
Der Auftragnehmer darf den Kunden nach Abschluss des Projekts als Referenz nennen und hierfür den Namen, das Logo, Screenshots oder eine kurze Beschreibung des Projekts verwenden, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
Eine Referenznennung erfolgt nur in angemessener und branchenüblicher Weise.
Vertrauliche Informationen werden dabei nicht veröffentlicht.
§ 21 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.